Bitte beachten Sie, dass dies eine Privatpraxis ist.

 

Sehr gerne dürfen Sie sich mit einem Privatrezept für physiotherapeutische Behandlungen an mich wenden, das Sie wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Abrechnung vorlegen können.

Behandlungen die Sie als Selbstzahler (Angehörige der gesetzlichen Krankenkassen) in Anspruch nehmen, werden Ihnen nach individueller Zeit und Leistungsvereinbarung in Rechnung gestellt.

Bei Inanspruchnahme von Heilpraktiker Leistungen erhalten Privat oder Zusatzversicherte eine Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse über Ihre individuellen vertraglichen Regelungen bezüglich der Kostenübernahme.

 

In einem persönlichen Gespräch kläre ich gerne Ihre Fragen hierzu.

Sprechen Sie mich gerne an!